Das Datenschutzgesetz bezweckt «den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Daten bearbeitet werden». So steht es im Gesetz. Soweit so gut.
Doch was sind konkret die Gefahren für die Menschen und die Gesellschaft durch die Datennutzung? Und davon abgeleitet, was muss effektiv geschützt werden?
Das [Datenschutz-Konzept](https://www.digitale-gesellschaft.ch/2023/11/15/digitale-gesellschaft-praesentiert-wegweisendes-datenschutz-konzept-datenschutz/) der Digitalen Gesellschaft sieht sieben Schutzziele vor:
1) Schutz vor Manipulation: bewahrt Entscheidungsfreiheit und demokratische Willensbildung
2) Schutz vor Diskriminierung: keine Diskriminierung durch Datenbearbeitungen
3) Schutz vor Überwachung und Recht auf Anonymität: sich grundsätzlich anonym bewegen und verhalten zu können
4) Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen: Sorgfaltspflichten bei Beurteilungen durch Automated Decision-Making Systeme («künstliche Intelligenz»)
5) Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt: für betroffene Personen ersichtlich, welche Daten bearbeitet
6) Recht auf Vergessenwerden: nach bestimmter Zeit (zB Verbüssung der Strafe) nicht mehr öffentlich auffindbar
7) Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie: keine zielgerichtete Verzerrung der öffentlichen Meinung
Diese Schutzziele möchten wir im World-Café (nach einer kurzen Vorstellung) gemeinsam mit Experten an sieben Tischen im Foyer diskutieren, vertiefen und mit Beispielen aus der Praxis versehen.