Generative KI, wie in chat bots angewandt, stellen den Datenschutz auf den Kopf. Sie sammeln massenhaft Personendaten, trainieren damit ihre Modelle und spucken die Informationen verfremdet wieder aus. Die Betroffenen können dabei weder ein datenschutzrechtliches Auskunfts-, Berichtigungs- noch ein Löschrecht in Anspruch nehmen. Bedeutet KI das Ende des Datenschutzes oder der Datenschutz das Ende von KI? Dies diskutiert ein diverses Expertenteam mit anschliessender Fragerunde.

Zu diesen Fragen diskutieren:

  • Monika Pfaffinger (Rechtsprofessorin)
  • Marcel Waldvogel (Security Architect & IT-Tech Journalist, dnip.ch)
  • Max Reichen (Product Owner AI Solutions, liip.ch)
  • Kire Schönenberger (Moderation, Geschäftsleiter Digitale Gesellschaft)

Hintergrund:

Datenabsaugprogramme, sogenannte Crawler, durchkämmen das zugängliche Internet, um die gewonnenen Informationen in riesigen Datenbanken zu speichern und «Künstliche Intelligenzen» darauf zu trainieren. Dies geschieht meist ohne (explizite) Einwilligung der Websites oder der betroffenen Personen. Unsere Personendendaten werden dann beispielsweise zur Gesichtserkennung verwendet oder wieder als Antworten auf persönliche Fragen ausgespuckt — oft auch mit falschen Informationen.

Wie steht es um unsere Persönlichkeitsrechte (Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschrecht) gegenüber Generativer KI, wie Large Language Models (LLMs)? Welche Datenverwendung ist zulässig? Welche nicht? Wo gibt es welchen Handlungsbedarf? Diesen wichtigen Fragen wollen wir am Podium am Datenschutz-Festival nachgehen.

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